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Unterstützung für Rheinbacher Unternehmer

Anlässlich der schweren Folgen der Corona-Pandemie für kleinere und mittlere Betriebe möchten wir als eine in Rheinbach ansässige Kanzlei kleinen und mittleren Unternehmern aus Rheinbach eine kostenlose arbeitsrechtliche Erstberatung anbieten.

Viele Betriebe können aufgrund behördlicher Weisungen oder einbrechender Aufträge Ihre Mitarbeiter nicht mehr im gleichen Umfang wie zuvor beschäftigen. Aufgrund zahlreicher Anfragen in den vergangenen Tagen und Wochen möchten wir unseren Beitrag dazu leisten, dass Unsicherheiten hinsichtlich Kurzarbeit, (Änderungs-)Kündigungen sowie auch Überstunden und Urlaubsansprüche minimiert werden können, sodass der Schaden für Sie als Rheinbacher Unternehmer wie auch für Ihre Mitarbeiter möglichst gering gehalten werden kann.

Voraussetzungen:

  • Sie sind Arbeitgeber aus Rheinbach oder den umliegenden Rheinbacher Dörfern.
  • Sie beschäftigen nicht mehr als 50 Arbeitnehmer.
  • Die Folgen für Ihre Mitarbeiter – wie etwa Kurzarbeit oder Kündigungen) – stehen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
  • Anfrage in der Zeit vom 30.03.2020 bis zum 30.04.2020

Bedingungen:

  • Eine kostenlose und telefonische arbeitsrechtliche Erstberatung (max. 20 Minuten)
  • Anfrage ausschließlich per eMail an: info@anwaltskanzlei-rheinbach.de
    Bitte geben Sie in der Anfrage Ihre Telefonnummer, Ihren Namen und den Namen Ihres Unternehmens an. Sodann werden wir Sie zeitnah zwecks Vereinbarung eines Telefontermins anrufen.
  • Aufgrund der zu erwartenden großen Anfrage behalten wir uns das Recht vor, die Aktion vorzeitig zu beenden.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien sowie Ihren Mitarbeitern alles Gute. Bleiben Sie gesund!

Ihre Rechtsanwälte Merzbach, Buchholz und Bensberg