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Erbrecht

Die sorgfältige Auseinandersetzung mit der Verteilung des Vermögens im Erbfall sind nicht nur von außerordentlicher wirtschaftlicher Bedeutung, sondern trägt auch aus Sicht des Erblassers zum familiären oder betrieblichen Frieden der Erben bei.

Es ist von immenser Bedeutung, sich frühzeitig mit dem Thema eines Erbfalles außereinanderzusetzen, um Überraschungen und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Das Ziel unserer Beratung des Erblassers ist es, die Verteilung des Erbes nach den Vorstellungen des Erblassers im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ermöglichen.
Bei der Beratung von Erben steht insbesondere die Feststellung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Erblasser oder den Miterben im Fokus.

Folgende Schwerpunkte sind hierbei insbesondere hervorzuheben:

Testament
Erbvertrag
Enterbung
Erbfolge
Pflichtteilsanprüche
Vermächtnis
Patientenverfügungen
Vorsorgevollmachten
Erbausschlagung

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Buchholz