Wir vertreten Sie umfassend in sämtlichen Bereichen des allgemeinen Strafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Die sich vom Strafrecht umfassenden Gesetze sowie ein sich ständig entwickelndes Regelwerk und machen eine spezialisierte Rechtsberatung zur Abwehr von möglicherweise nicht mehr umkehrbaren Konsequenzen oftmals dringend notwendig.
Hierbei ist für den Mandant oftmals eine rechtsverbindliche Einschätzung von Erfolgschancen maßgeblich. Dabei beraten und vertreten Sie insbesondere im:
Verkehrsstrafrecht
Allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Betrug etc.)
Betäubungsmittelstrafrecht
Ordnungswidrigkeiten
Opferhilfe
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bensberg