Rechtsanwalt Christian Buchholz
Tätigkeitsschwerpunkte: | |
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Familienrecht | Ehescheidung? |
Arbeitsrecht | Kündigung erhalten? |
Das Familienrecht ist eines der umfassendsten und auch kompliziertesten Rechtsgebiete und in den letzten Jahren ein absoluter Tätigkeitsschwerpunkt geworden. Das Familienrecht regelt u.a. die familienrechtlichen Beziehungen, insbesondere nach einer Trennung. So sind im Familienrecht die verschiedensten Lebensbereiche betroffen, wie das Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder sowie das Sorgerecht. Des Weiteren trifft das Familienrecht auch Regelungen zu wirtschaftlichen Problemen, wie z. B. den Unterhalt, den Versorgungsausgleich sowie das Güterrecht.
Letztlich fallen in den Bereich des Familienrechts auch die Bereiche der Ehescheidung oder die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft.
Das Arbeitsrecht ist ein vielseitiges und ständig im Wandel befindliches Rechtsgebiet, das insbesondere durch den technischen Fortschritt zunehmend effizientere und schnellere Lösungen ermöglicht. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und umfasst eine Vielzahl von Aspekten, die sowohl individuelle als auch kollektive Arbeitsverhältnisse betreffen.
Die typischen Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht erstrecken sich insbesondere auf folgende Aspekte:
1. Kündigungsschutzklage
Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht ist die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Rahmen von Kündigungsschutzklagen. Hierbei wird geprüft, ob eine Kündigung rechtmäßig erfolgt ist, unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes sowie ggf. besonderer Regelungen, wie etwa im Betriebsverfassungsgesetz oder Tarifrecht.
2. Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
Ein häufiges Aufgabengebiet im Arbeitsrecht ist die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen. Hier geht es darum, vertragliche Regelungen zu entwerfen, die den Interessen beider Parteien gerecht werden, unter Berücksichtigung von gesetzlichen Vorgaben wie dem Arbeitszeitgesetz, dem Mindestlohngesetz und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
3. Abmahnungen und Aufhebungsverträge
Auch im Vorfeld einer Kündigung spielt die Beratung bei Abmahnungen und der Verhandlung von Aufhebungsverträgen eine große Rolle. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst hier die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Abmahnungen sowie die Ausgestaltung fairer und rechtlich haltbarer Aufhebungsverträge.
Beruflicher Werdegang:
Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Referendariat am OLG Köln
Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 2010
Fachanwaltschaften / Zertifikate:
Fachanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2014
Mitgliedschaften:
Mitglied der Rechtsanwaltkammer Köln
Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien