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Rechtsanwalt Buchholz

Tätigkeitsschwerpunkte:

Familienrecht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Erbrecht
Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen Christian Buchholz insbesondere bei Problemen hinsichtlich Mietwohnungen, gewerblichen Mieträumen und Eigentumswohnungen zur Verfügung. Sowohl für den Mieter als auch den Vermieter können sich in Hinblick auf die aktuell rasante Entwicklung des Wohnungs- und Immobilienmarktes kostspielige Probleme ergeben, deren frühzeitige Erkennung und Lösung nicht nur unnötige Kosten ersparen kann.

Da es sich bei Immobilien bzw. Wohnungen zumeist um relevantes Eigentum oder – auf Mieterseite – um den Lebensmittelpunkt handelt und somit oftmals Existenzgrundlagen gefährdet sind, ist eine rationale und ergebnisorientierte Vorgehensweise umso wichtiger.

Das Familienrecht ist eines unserer Tätigkeitsschwerpunkte und regelt die familienrechtlichen Beziehungen, insbesondere nach einer Trennung. So sind im Familienrecht die verschiedensten Lebensbereiche betroffen, wie das Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder sowie das Sorgerecht. Des Weiteren trifft das Familienrecht auch Regelungen zu wirtschaftlichen Problemen, wie z. B. den Unterhalt, den Versorgungsausgleich sowie das Güterrecht.
Letztlich fallen in den Bereich des Familienrechts auch die Bereiche der Ehescheidung oder die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft.

Beruflicher Werdegang:

Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Referendariat am OLG Köln
Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 2010

Fachanwaltschaften / Zertifikate:

Fachanwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2014

Mitgliedschaften:

Mitglied der Rechtsanwaltkammer Köln
Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien