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Kind vom Chef: Unwirksamkeit eines Ehevertrages wegen Benachteiligung der finanziell unterlegenen Ehefrau

Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Die Auszubildenden erwartete von Ihrem Chef ein Kind. Das Paar beabsichtigte zu heiraten und zuvor einen Ehevertrag zu schließen, in dem der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen und stattdessen eine Gütertrennung vereinbart wurde. Weiterhin wurde der Versorgungsausgleich …

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