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Wasserschaden am Auto – Was ist zu tun?

In Anbetracht der aktuellen Situation wird sich leider für manchen die Frage stellen, welche Versicherung für die Schäden am überschwemmten Fahrzeug aufkommt.

Hier kommt es auf die jeweilige Situation der Überschwemmung an. Grundsätzlich kann dies nach einer alten Faustregel beatwortet werden. „Kommt das Wasser zum Auto“ so ist grundsätzlich die Teilkaskoversicherung eintrittspflichtig. Kommt dagegen das „Auto zum Wasser“, so befindet sich eine Vollkaskoversicherung des Fahrzeuges in der Haftung.  Dies ist immer dann der Fall, wenn der Schaden auf das Verhalten des Fahrers des Fahrzeuges zurückzuführen ist.

Die typischen Beispiele hierfür sind:

Das parkende Fahrzeug:

Wird das ordnungsgemäß parkende Fahrzeug durch die Überschwemmung beschädigt, haftet die Teilkaskoversicherung.

Einschränkend ist hier zu beachten, dass die Versicherung möglicherweise eine Mithaftung des Versicherungsnehmers annehmen kann, sollte das Fahrzeug trotz Möglichkeit nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet gefahren worden sein.

Die Fahrt durch überschwemmte Straßen

Befährt das Fahrzeug jedoch eine überschwemmte Straße und hierbei wird das Fahrzeug beschädigt, z.B. durch einen Wasserschlag, so handelt es sich um einen Unfallschaden. Hierfür ist grundsätzlich die Vollkaskoversicherung eintrittspflichtig.

Auch hier ist jedoch einschränkend zu beachten, dass seitens der Versicherung eine Mithaftung des Versicherungsnehmers angenommen werden kann, wenn dieser trotz erkennbarer Überflutung in die Straße einfuhr und den Schaden somit „sehenden Auges“ in Kauf nahm.