KÜNDIGUNG erhalten?
Das ist zu beachten: Sobald eine Kündigung zugeht, ist rasches Handeln erforderlich. Denn eine gerichtliche Überprüfung ist in der Regel nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang möglich. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam – selbst dann, wenn sie materiell-rechtlich unwirksam oder fehlerhaft sein sollte. Handeln Sie also rechtzeitig:
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten entstehen oftmals durch Kündigung, deren Androhung, Abmahnungen oder durch Verstöße gegen den Arbeitsvertrag oder sonstige arbeitsrechtliche Vorschriften. Wir beraten und unterstützen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer insbesondere bei folgenden Themen des Arbeitsrechts:
Kündigungsschutzklage
Gestaltung von Arbeitsverträgen
Abfindung
Aufhebungsverträge
Abmahnung und Zeugnisse
Vergütung / Gehaltsansprüche
Betriebliche Mitbestimmung
Betriebsvereinbarungen
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Buchholz