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Eigenbedarfskündigung

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kommt in Frage, wenn Vermieter ihre Eigentumswohnung nicht mehr vermieten wollen und sie selbst einziehen oder durch Verwandte beziehen lassen möchten. 

Hierbei sind jedoch rechtliche Grenzen zu beachten und einzuhalten. Fehler bei der Kündigung können sonst nicht nur eine erhebliche zeitliche Verzögerung bedeuten, sondern auch kostenintensiv werden.

Folgende Punkte sind bei der Eigenbedarfskündigung insbesondere zu beachten:

  • Die Kündigung muss den Grund und das Familienmitglied benennen, welches zukünftig in die Wohnung einziehen soll
  • Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden
  • Dem derzeitigen Mieter muss eine Gelegenheit zum schriftlichen Widerspruch gegeben werden (Stichpunkt „besondere Härte für den Mieter“)

Weiterhin müssen die sonstigen Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung beachtet werden, wie beispielsweise die Kündigung gegenüber sämtlichen Mietern, sofern mehr als eine Person im Mietvertrag stehen.

Fallen, wie die Unkündbarkeit des Mieters nach der Umwandlung eines Mietshauses in Eigentumswohnungen für 3 Jahre oder eine Vortäuschung eines Eigenbedarfs, sind ebenfalls zu beachten und können bei Fehlern gar Schadensersatzansprüche des bisherigen Mieters begründen.

Eine Kündigung sollte daher von der Erstellung des Kündigungsschreibens bis zum Auszug des Mieters gründlich durchdacht und geplant sein. Grundsätzlich ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs sehr erfolgversprechend, allerdings können Unachtsamkeiten bei der Kündigung zu einer Unwirksamkeit führen und eine erneute Kündigung samt Einhaltung der entsprechenden Fristen bedeuten.