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Übliche Leasingverträge und ihre Besonderheiten

Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl möglicher Gestaltungen von Leasingverträgen. Heute wollen wir uns mit zwei Varianten beschäftigen, die im täglichen Geschäftsverkehr am häufigsten vorkommen und deren Vor- und Nachteile beleuchten.

Zunächst ist das sogenannte Leasing mit Restwertabrechnung zu nennen. Die Besonderheit dieses Vertrages ist, dass bei Vertragsschluss – im Hinblick auf Fahrzeugwert, Laufleistung und Vertragsdauer – ein zu erwartender Restwert des Fahrzeuges fixiert wird. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verwertet der Leasinggeber das Fahrzeug. Wird hierbei ein Betrag erzielt, der hinter dem bei Vertragsschluss kalkuliert und festgelegten Betrag zurück bleibt, muss der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Differenz ersetzen. Wird jedoch ein Mehrerlös erwirtschaftet so erhält diesen der Leasingnehmer zu 75% und Leasinggeber zu 25%.

Des Weiteren ist der Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung anzutreffen. Bei diesem Leasingmodell wird bei Vertragsschluss die zu erwartende Laufleistung des Leasingfahrzeuges während der Vertragslaufzeit festgelegt. Die Leasingraten werden hier derart gestaltet, dass der Wertverlust des Fahrzeuges durch diese auf Basis der zu erwartenden Fahrleistung abgedeckt ist. Bei Abgabe des Fahrzeuges bei Vertragsende in vertragsgemäßem Zustand, trägt allein der Leasinggeber das Risiko, dass der zu erwartende Restwert bei Verkauf des Fahrzeuges erzielt wird. Geringere oder höhere KM-Laufleistungen während der Vertragszeit werden durch Rückzahlungen bzw. Nachzahlungen je KM berechnet.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass beide Varianten Vor- und Nachteile aufweisen. Während im Rahmen des Restwertleasings die Möglichkeit besteht, von einem Mehrerlös der Verwertung zu profitieren, so ist besteht gleichzeitig das erhebliche Risiko, einen Mindererlös kompensieren zu müssen.
Beim Kilometerleasing besteht die Möglichkeit einer Gewinnpartizipation nicht. Gleichzeitig ist aber auch das Risiko berechenbarer, da alleine die Fahrleistung für etwaige Nach- oder Rückzahlungen berücksichtigt wird.