Suche
Suche Menü

Kostenfalle: Fahrzeugzustand bei Beendigung des Kilometer-Leasing

Im Rahmen der Abwicklung eines beendeten Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung kommt der Verpflichtung des Leasingnehmers, das Fahrzeug in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben, eine hohe Bedeutung zu. 

Denn nach dem vertragsgemäßen Zustand beurteilt sich, ob eine Ausgleichszahlung des Leasingnehmers an den Leasinggeber zu leisten ist. Wenn kein spezieller Verwendungszweck des Fahrzeuges im Rahmen des Leasingvertrages bestimmt wurde, bestimmt sich die Zustandsbeurteilung nach einer gewöhnlichen Nutzung. Diese umfasst alle im Straßenverkehr üblichen Verwendungen wie z.B.: Parken, Betanken und das Befahren von Waschstraßen. Abnutzungen die durch solche üblichen Verwendungen entstehen, müssen nicht durch eine Ausgleichszahlung an den Leasinggeber kompensiert werden.

Grundsätzlich muss der Leasinggeber beweisen, dass sich bei einer vorhandenen Schädigung des Fahrzeuges um eine übermäßige Abnutzung handelt. Hier reicht es nicht, wenn lediglich auf ein Gutachten mit erforderlichen Reparaturen verwiesen wird. Er muss detailliert und begründet darlegen, welche Schäden nicht mehr einem normalen Verschleiß zuzuordnen sind.

Es lohnt sich somit die Forderung des Leasinggebers, Ausgleichszahlungen zu leisten, kritisch zu hinterfragen und fachkundig prüfen zu lassen.